VERKEHRSRECHT

Wir übernehmen für Sie die Bearbeitung und Abwicklung verkehrsrechtlicher Fragen des Verkehrszivilrechts und des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrechts.

In Verbindung mit unseren besonderen vertieften Kenntnissen des Versicherungsrechts setzen wir für Sie die umfassenden Schadensersatzansprüche durch, die Ihnen als Geschädigten eines Verkehrsunfalls gegen den Schädiger und dessen Versicherung zustehen. Wir befassen uns sowohl mit der Regulierung der entstandenen Schäden als auch mit der Sicherung der zukünftigen Ansprüche.


Wir wehren ebenfalls die von Ihrem Unfallgegner zu Unrecht erhobenen Schadensersatzansprüche ab.


Unsere Beratung fängt bereits unmittelbar nach dem Unfall an. Sollten Sie noch keinen Sachverständigen haben, empfehlen wir Ihnen gern eine Auswahl aus versierten Gutachtern. Wir erheben in Ihrem Namen nicht nur den Anspruch in Höhe des unmittelbaren Schadens, sondern machen u.U. auch weitere Schadenspositionen, wie z.B. Gutachterkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeugkosten geltend.


Bei Personenschäden kommen weitere, teils erhebliche Schadenspositionen in Betracht, die wir ebenfalls in Ihrem Namen geltend machen. Dies können Heilbehandlungskosten, Pflegekosten, u.U. Beerdigungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche sein.


Auch gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen wir für Sie, sollte die außergerichtliche Geltendmachung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben.


Besondere Beachtung finden dabei die in unserer Praxis oft vertretenen Verkehrsunfälle im Ausland oder im deutschen Inland mit Beteiligung ausländischer Fahrzeuge. Die Beschaffung von Informationen über und die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Schadenregulierungsbeauftragten gehört ebenfalls zu unseren Schwerpunktbereichen.


Wir übernehmen auch die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei bezieht sich unsere Beratung insbesondere auf die Fälle der Unfallflucht, der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Ihre Rechte als Beschuldigter aber auch Ihr Aussageverhalten als Zeuge finden dabei Beachtung und unsere Unterstützung.

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