GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Sie rund um alle rechtlichen Fragen betreffend folgende Gesellschaftsformen:

die Aktiengesellschaft (AG)

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr.) (UG)

die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

die Kommanditgesellschaft (KG)

die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

der rechtsfähige und der nicht rechtsfähige Verein (e.V.)

der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

die Societas Europaea / Europäische Gesellschaft (SE)

die private limited company (Ltd)


Wir begleiten Sie angefangen bei der Wahl der für Sie optimalen Rechtsform, über die Verfassung von den für Sie maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis zur vollständigen Gründung oder auch Erwerb Ihrer Gesellschaft bzw. Ihres Unternehmens.


Auch bei der Lösung Ihrer Fragen der Umstrukturierung, Umwandlung oder Einbindung weiterer Gesellschaften in Ihre Konzernstruktur werden wir gern behilflich sein.


Wir bereiten für Sie Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse und regeln Einzelfragen wie die Abberufung der Geschäftsführer oder Übergabe der Geschäftsanteile.

Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen beraten wir Sie ausführlich zu den geeigneten und sinnvollen Maßnahmen, ziehen Ihre Forderungen außergerichtlich und, falls vereinbart, auch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens ein, erwirken Einstweiligen Rechtsschutz und erheben Anfechtungs- oder Feststellungsklagen.

Falls notwendig können wir auf das breit gefächerte Netzwerk aus Vertrags- und Kooperationspartnern zugreifen, die uns tatkräftig in den Bereichen Notariat, Steuer- und Wirtschaftsberatung, Banken und Immobilienmakler unterstützen und deren volle Unterstützung für Sie sichern.


Darüber hinaus betreiben wir Zwangsvollstreckung für Sie, greifen auf das Vermögen des Schuldners zu und verwerten es für Sie.

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