AUSLÄNDERRECHT

Unsere Leistungen umfassen alle Bereiche des Aufenthalts-, Visa- und des Staatsbürgerschaftsrechts.


So beraten wir Sie bei Anträgen auf Erteilung der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Besondere Augenmerke legen wir dabei auf verschiedene Aspekte und Möglichkeiten der Einwanderung deutscher Spätaussiedler, von Personen jüdischen Glaubens und die Business-Immigration nach Deutschland.


Im Einbürgerungsverfahren übernehmen wir für Sie die Klärung der anfallenden Probleme mit der zuständigen Regierung.


Bei Versagung des Familiennachzuges oder der Visumerteilung betreiben wir entsprechende Verwaltungs- oder gerichtliche Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde oder der Deutschen Botschaft / dem Deutschen Konsulat. Wir führen auch, falls notwendig, die Verhandlungen mit Ausländerbehörden und Konsulaten.

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